Kritik an Überbrückungshilfe III bei DRV-Jahrestagung

Svenja
von Svenja
1 Min. Lesezeit
09.12.2020 16:46:37

#NordicNews zum Thema Reisebranche

Forderung zur Nachjustierung der Überbrückungshilfen III

In den Überbrückungshilfen III, die vom 01. Januar bis zum 30. Juni 2021 gelten sollen, sieht die Politik einen Schutzschirm für die Reisebranche. Auch wenn einige Verbesserungen bereits gelobt wurden, sehen Touristiker der Überbrückungshilfe III sorgenvoll entgegen, wie sich in der Diskussionsrunde bei der DRV-Jahrestagung zeigte.

Zwar ist mit der Überbrückungshilfe III der Deckel für Betriebskostenerstattung deutlich gestiegen, außerdem werden nun auch Einzelleistungen und kurzfristige Buchungen berücksichtigt, dennoch hörte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium und Tourismusbeauftragte der Bundesregierung Thomas Bareiß viele kritische Stimmen bei der DRV-Tagung. 

Jahr 2019 als Referenzjahr gefordert 

Mehrfach wurde - wie bereits in vorherigen Diskussionen - gefordert, dass das Jahr 2019 als Referenzjahr zur Berechnung der Beihilfen für entgangene Umsätze und Provisionen herangezogen werden sollte. Denn aktuell sind so gut wie keine Buchungen vorhanden. Daher können die Unternehmen in der Provisions- und Margenfrage kaum mit relevanten Beträgen rechnen, die erstattet werden. So erläuterte Vanessa Genter, Inhaberin des Reisebüros Fox Touristik in Aachen, dass es nicht helfe, wenn bei der Überbrückungshilfe III bis zu 90 Prozent erstattet würden. "90 Prozent von nix ist nix", merkte Genter an. 

Ein weiterer Kritikpunkt ist das Thema verbundene Unternehmen. Reisebüros, die als solche gelten, dürften nicht benachteiligt werden. Ausdrücklich gefordert wurde eine Nachjustierung der Überbrückungshilfe III. Ob es noch Verbesserungen bei den angesprochenen Themen geben wird, beantwortete Thomas Bareiß nicht. Mehr zur Kritik an der Überbrückungshilfe III

 
 
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