Bundesregierung verabschiedet Gesetz zu Reisegutscheinen

Frederike
1 Min. Lesezeit
03.07.2020 12:07:14

#NordicNews zum Thema Reisebranche

Abgesicherte Reisegutscheine gesetzlich verankert

Am Donnerstag, 2. Juli, hat der Bundestag die Absicherung freiwilliger Reisegutscheine beschlossen. Reiseveranstalter können ihren Kunden nun Reisegutscheine für wegen der Corona-Pandemie ausgefallene Reisen anbieten. Die Entscheidung für oder gegen einen solchen Gutschein liegt dabei beim Kunden. Im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters sind diese Gutscheine staatlich abgesichert. Kunden können sich aber auch für die Auszahlung des Betrags entscheiden. 

Die Gutscheinlösung greift nur bei Reisen, die vor dem 8. März 2020 gebucht wurden. Löst ein Kunde den Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht ein, muss das Geld innerhalb von 14 Tagen vom Veranstalter ausgezahlt werden. 

Eine im Gesetz verankerte Garantieprämie, die der Staat von Veranstaltern, die ihren Kunden Reisegutscheine ausstellen, einfordern kann,  verärgert Reiseveranstalter. DRV Präsident Norbert Fiebig dazu: "Nach der Methode, Unwirksames soll teurer werden, zeigt die Koalition eindrucksvoll, dass sie die riesigen wirtschaftlichen Herausforderungen der Reisewirtschaft nach wie vor offensichtlich nicht verstanden hat.“ Mehr zum Gesetz

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