Forderungen der Reisebranche in Überbrückungshilfen III berücksichtigt

Frederike
1 Min. Lesezeit
03.12.2020 12:56:39

#NordicNews zum Thema Reisebranche

Entwurf für Überbrückungshilfen III zeigt Verbesserungen für Reisebranche

Die Überbrückungshilfen III, die vom 01. Januar bis zum 30. Juni 2021 gelten sollen, werden vom Deutschen Reiseverband begrüßt, da zahlreiche Forderungen der Reisebranche umgesetzt wurden. Laut DRV zählt vor allem die Berücksichtigung von mehr branchenspezifischen Fixkosten der Reisebranche zu den Verbesserungen. Konkret wird beispielsweise die Begrenzung auf Pauschalreisen aufgehoben. Beim Ausbleiben oder der Rückzahlung von Provisionen von Reisebüros sowie vergleichbaren Margen von Reiseveranstaltern wegen coronabedingter Absagen werden nun auch Einzelleistungen berücksichtigt. 

Zum Nachteil einzelner, vor allem mittelständischer Unternehmen in der Reisebranche werden verbundene Unternehmen auch weiterhin nicht berücksichtigt. So gelten bspw. Reisebüroketten mit 100 Reisebüros weiterhin nur als einzelnes Unternehmen. Mehr zu den Überbrückungshilfen III in der Reisebranche.

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