Übergangsregelung für Kreuzfahrtschiffe in den Weltkulturerbe-Fjorden

Anja
von Anja
1 Min. Lesezeit
05.07.2023 15:12:26

#NordicNews zum Thema Schiffsverkehr und Norwegen

Norwegische Schifffahrtsdirektion arbeitet Übergangsregelung für Kreuzfahrtschiffe aus

Ab dem Jahr 2026 dürfen nur noch emissionsfreie Fähren sowie Touristenschiffe in die fünf Fjorde Nærøyfjorden, Aurlandsfjorden, Geirangerfjorden, Sunnylvsfjorden und Tafjorden fahren. Diese Fjorde gehören zum Weltkulturerbe.

Die norwegische Schifffahrtsdirektion arbeitet nun an einer Übergangslösung, wie die Null-Emissions-Anforderung umgesetzt werden kann. Eine Reihe von Regelungen wurde zur Konsultation vorgelegt. Eine Übergangsregelung soll die Anläufe von Kreuzfahrtschiffen weiterhin ermöglichen.

Vorgesehen sind spezielle Regelungen, die den Ausstoß der Treibhausgase Kohlendioxid und Methan sowie den Einsatz neuer Technologien betreffen. Anbieter, die in den Fjorden unterwegs sind, sollen in erster Linie aber selbst Verantwortung übernehmen.

Ab dem 1. Januar 2026 gilt es ernst. Damit sich Kommunen und andere Betroffene darauf einstellen können, wird eine Übergangsregelung eingeführt. Die Sonderregelungen erlauben unter bestimmten Auflagen die Nutzung von Biogas.

Mehr zu den Übergangsregeln der norwegischen Schifffahrtsdirektion.

Header: © Vidar Nordli Mathisen Unsplash

Describe your image

Zum Newsletter anmelden

Bisher keine Kommentare

Teilen Sie uns mit, was Sie denken