Einreisebeschränkungen in Finnland: Dürfen Deutsche noch einreisen?

Svenja
von Svenja
2 Min. Lesezeit
21.08.2020 12:28:26

Was bedeuten die Einreisebeschränkungen in Finnland?

Auf Grund der ständig wechselnden Situation an den Grenzen herrscht bei vielen aktuell Unsicherheit. Ab kommendem Montag, 24. August, zählt auch Deutschland zu den Ländern, für die in Finnland wieder Einreisebeschränkungen gelten. 

In Norwegen ist der rote Länderstatus ganz klar definiert und bedeutet, dass Reisende aus Ländern mit diesem Status zwar einreisen dürfen, aber in zehntägige Quarantäne müssen.

Bei den Einreisebeschränkungen für Finnland gibt es hingegen viele Unklarheiten. Zumal einige relevante Medien auch von einer Quarantänepflicht für unter anderem deutsche Reisende berichten, nicht jedoch von geschlossenen Grenzen. Was gilt nun also für Reisende, die nach Finnland möchten, jedoch aus einem Land mit rotem Status kommen?  

Bedeutung der internen Grenzkontrolle

Der Finnische Grenzschutz unterscheidet zum einen in interne und externe Grenzkontrollen. Interner Grenzverkehr bezieht sich dabei auf den für uns relevanten Part. Es handelt sich um den Verkehr zwischen Finnland und einem anderen Land, das Mitglied des Schengen-Raums ist. 

Für diese Länder gibt es wiederum zwei Gruppen:

  • Für Länder, die Finnland als "grün" kategorisiert, gilt: "Border Traffic is possible without restrictions"
  • Für Länder, die Finnland als "rot" (also mit Einreisebeschränkungen) kategorisiert, gilt: "Accepted reasons for entry to Finland: Return traffic to Finland, work related travel and other essential traffic"

Dadurch gilt für Länder, die den Grenzwert von 8 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen überschritten haben und für die damit die Einreisebeschränkungen wieder eingesetzt werden, dass nicht notwendige, touristische Reisen nach Finnland nicht mehr gestattet sind

14-tägige Selbstisolierung und notwendige Gründe

Die 14-tägige Selbstisolierung nach Einreise gilt demnach zum einen für Finnen, die selbst aus einem Land mit Einreisebeschränkung zurück nach Finnland reisen. Zum anderen für diejenigen, die aus notwendigen oder arbeitsbezogenen Gründen nach Finnland reisen.

Aus welchen notwendigen Gründen man weiterhin einreisen darf, definiert der Finnische Grenzschutz ebenfalls sehr konkret. Dazu zählen beispielsweise:

  • arbeitsbezogene Reisen
  • Studium in Finnland
  • familiäre Gründe wie Hochzeiten, Beerdigungen, Krankheit
  • Eigentum/Wohnsitz/Zweitwohnsitz in Finnland

Für welche Länder gelten Einreisebeschränkungen?

Finnland bewertet die aktuelle Situation alle zwei Wochen neu, daher ändern sich die Angaben recht häufig. Ab dem 24. August gilt jedoch für die Länder des Schengen-Raums mit interner Grenzkontrolle: 

Einreise ohne Beschränkungen möglich:

  • Italien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Slowakei
  • Ungarn
  • Estland

Einreise nur aus notwendigen Gründen möglich, touristische Reisen nicht gestattet:

Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen in Finnland gibt es in den Pressemitteilungen der Finnischen Regierung, beim Finnischen Grenzschutz und bei VisitFinland.

Mehr Informationen zu Einreisebestimmungen nach Nordeuropa.

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