Schweden: negativer Coronatest bei Einreise erforderlich

Anna
von Anna
1 Min. Lesezeit
04.02.2021 11:46:01

#NordicNews zum Thema Schweden

Schweden verlangt bei Einreise ins Land einen negativen Coronatest von ausländischen Reisenden

Alle Reisende ohne schwedische Staatsbürgerschaft müssen bei Einreise ins Land unabhängig vom Herkunftsland ab dem 06. Februar einen negativen Coronatest vorweisen. 

Die schwedische Regierung begründet den neuen Beschluss mit der weltweiten Ausbreitung neuer Virusvarianten und der damit verbundenen Unsicherheit. Das Risiko der Verbreitung in Schweden soll durch die neuen Regeln minimiert werden.

Allen ausländischen Reisenden, die keinen negativen Test vorweisen können, wird der Zutritt in das Land verwehrt. Die Testpflicht gilt für Personen ab 18 Jahren. Der Test darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Es gelten Ausnahmen für Personen unter 18 Jahren, Menschen mit Wohnsitz in Schweden und Beschäftigte im Transportsektor.

Die Verordnung tritt am 06. Februar in Kraft und gilt bis zum 31. März.

Zulässige Testformen sind:  Antigen-Tests, PCR-Tests und LAMP-Tests. Das Testzertifikat muss verschiedene formale Richtlinien erfüllen und in schwedischer, norwegischer, dänischer oder englischer Sprache ausgefertigt sein.

Mehr zur Testpflicht bei der Einreise nach Schweden
Mehr zu den formalen Richtlinien für das negative Testzertifikat

Grenzen zu Norwegen, Dänemark und Großbritannien bleiben trotzdem geschlossen

Schwedens Grenzschließungen zu Dänemark, Norwegen und Großbritannien gelten bis auf wenige Ausnahmen weiterhin . Auch mit einem negativen Coronatest wird Personen außerhalb dieser Ausnahmeregelungen die Einreise nach Schweden weiterhin verwehrt.

Mehr zu geschlossenen Grenzen trotz Coronatest (Schwedische Quelle)

 

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