Das skandinavische Jedermannsrecht

Svenja
von Svenja
2 Min. Lesezeit
07.09.2018 14:23:12

Campen mitten in der skandinavischen Natur, Beeren und Pilze sammeln, wandern auch abseits der vorgegebenen Pfade - das skandinavische Jedermannsrecht macht's möglich. Dieses gilt in den nordischen Ländern (Dänemark ausgenommen) sowie Schottland und der Schweiz. 

Es handelt sich um ein Gewohnheitsrecht, das bestimmte Rechte in der freien Natur einräumt. Das ist auch besonders praktisch für Urlauber, denn das Jedermannsrecht gilt nicht nur für Einheimische, sondern auch für Touristen.

In den betreffenden Ländern unterscheiden sich Rechte und Pflichten in Nuancen. Über diese kleinen Unterschiede wollen wir hier einen Überblick geben:

Die Rechte und Pflichten

Generell gilt: „Nicht stören und nichts zerstören“, das heißt:

  • Abfall wird immer mitgenommen
  • Die Privatsphäre der Mitmenschen wird zu jederzeit gewahrt
  • Tiere werden nicht verletzt oder gestört
  • Pflanzen oder Bäume werden nicht gefällt, beschädigt oder entfernt

Camping_Jedermannsrecht

Zusätzlich bezieht sich das Jedermannsrecht auf folgende Aspekte:

Zelten

In Norwegen, Schweden und Finnland ist es gestattet, ein paar Tage mitten in der Natur zu zelten. Bei einem längeren Aufenthalt muss dies mit dem Grundbesitzer besprochen werden.

In Norwegen gibt es zusätzliche Einschränkungen: Das Zelten ist auf 2 Tage beschränkt, zusätzlich muss ein Abstand von mindestens 150 Metern bis zum nächsten Haus eingehalten werden. Auf bewirtschafteten Feldern und Rastplätzen darf nicht gezeltet werden.

Besonders schön: Wenn man zum Beginn der Nordlichter-Saison reist, kann man vielleicht sogar vom Zelt aus die tanzenden Lichter beobachten. 

Auto, Wohnmobil, Motorrad

Das Jedermannsrecht gilt nicht für motorisierte Fahrzeuge, auf unkultiviertem Gelände darf daher ohne Erlaubnis des Landbesitzers nicht gefahren werden. Es ist aber erlaubt, am Rand von öffentlichen Straßen im Wohnmobil zu übernachten. Man darf außerdem ein Auto oder Motorrad auf einem Parkplatz abstellen und auf einer Wiese zelten.

Wandern, Radfahren, Reiten, Ski fahren

In der Natur darf sich jeder frei bewegen – ob zu Fuß, auf Skiern oder mit dem Fahrrad. Es braucht keine Erlaubnis des Landbesitzers. Vor allem beim Reiten und Radfahren gilt es, die Gegebenheiten des Bodens zu beachten, damit dieser nicht beschädigt wird.

Schwimmen, Boot und Kanu fahren

Das Jedermannsrecht gilt auch auf dem und im Wasser. Man darf an den Ufern schwimmen und auch fast überall Kanu oder Boot fahren sowie mit einem Anlegen. Man sollte jedoch darauf achten, dass man nicht an einem Grundstück oder in einem Gebiet, in dem ein besonderes Zugangsverbot gilt, an Land geht. 

Beeren_Jedermannsrecht_Photo by Jamie Street on Unsplash

Beeren, Pilze, Blumen pflücken

Im Allgemeinen dürfen Beeren, Pilze und Wildblumen gesammelt und gepflückt werden. Geschützte Pflanzen dürfen hingegen nicht mitgenommen werden. In Schweden sind das beispielsweise alle Orchideenarten, in Finnland der nordische Eisenhut. Auch für Moltebeeren gelten in den drei Ländern je nach Region Sonderregelungen. Am besten erkundigt man sich jeweils vor Ort.

Feuer machen

In Norwegen sind offene Feuer von dem 15. April bis zum 15. September in oder in der Nähe von bewaldeten Bereichen verboten. Wenn es extrem trocken ist, sind auch Grillgeräte oder Campingkocher nicht erlaubt. Ungefährdete Gebiete – beispielsweise am Meer – sind von dem Verbot ausgenommen.

In Finnland darf auf fremdem Boden kein offenes Feuer gemacht, Gaskocher dürfen hingegen verwendet werden. Auch an offiziellen Lagerfeuerstellen muss – vor allem in trockenen Sommern – auf Brandschutzwarnungen geachtet werden.

In Schweden ist offenes Feuer erlaubt, allerdings nur dann, wenn keine Feuergefahr besteht. Bei trockenem Wetter ist offenes Feuer untersagt.

Fischen und Jagen

Fischen und Jagen sind nicht im Jedermannsrecht inbegriffen, daher sollte man sich zur Sicherheit immer erst vor Ort erkundigen. In vielen Gegenden benötigt man eine Angelerlaubnis, auch Jagen ist genehmigungspflichtig.

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